Beförderungsbedingungen

Für Vormerkungen zu Ballonfahrten im Rahmen des Ballonmeetings in Wilhelmshaven ist es erforderlich die Beförderungsbedingungen zu lesen und anzuerkennen.

Ballonfahren setzt eine gewisse körperliche Fitness voraus. Im Zweifel klären sie dies im Vorfeld einer Anmeldung individuell ab. Teilen Sie etwaige gesundheitliche Beschwerden (Herz, Kreislauf, Gelenke, Operationen oder ähnliches) dem Piloten mit. Von Ballonfahrten während der Schwangerschaft raten wir dringend ab. Ballonfahren ist eine sportliche Betätigung, bei der alle mit anfassen müssen. Sollten Sie nicht in der Lage sein, beim Auf-oder Abrüsten mit anzufassen, so bitten wir um rechtzeitige Absprache mit uns, Ersatzkräfte können gestellt werden.  Betrunkene oder unter Rauschmittel stehende Personen werden nicht befördert. Kinder unter 12 Jahren und kleiner als 1,30 m können nicht mitfahren. Jugendliche unter 16 Jahren bedürfen der Begleitung eines Erziehungsberechtigten.

Wetter oder andere widrige Umstände können dazu führen, dass auch auf dem Startplatz durch einzelne Piloten eine Absage vorgenommen wird. Die Sicherheit steht an oberster Stelle, auch wenn alle Ballonteams natürlich zu Ballonfahren angereist sind. Bezahlte Beträge werden direkt erstattet, so dass für die Gäste keine Kosten entstehen. Informieren Sie sich bitte auf der Homepage www.ballonmeeting.com über etwaige Absagen, um unnötige Anfahrten zu vermeiden. Wir werden dort frühest möglich informieren. Bei Fehlanfahrten der Gäste besteht kein Entschädigungsanspruch gegenüber dem Veranstalter oder dessen Beauftragten.

Eine konkrete Fahrtdauer kann nicht angegeben werden. Der Treffpunkt ist in Wilhelmshaven am Festgelände. Melden Sie sich bitte rechtzeitig am Startplatz an. Aufgrund der Windrichtung am Starttag, aber sonst optimalen Bedingungen, kann es sein, dass nur ein Außenstart in Frage kommt. Dazu werden die Ballonteams mit den Gästen nach Wiesmoor fahren, um von dort aus zu starten. Sollte der Gast zum vereinbarten Termin nicht am Abfahrtsort erscheinen, so ist der Veranstalter berechtigt den Platz anderweitig zu vergeben. 

Bitte achten Sie auf Ihre Kleidung. Durch Witterungseinflüsse können rußhaltige Wassertropfen vom Brenner herabtropfen. Schäden, die hierdurch eventuell an der Kleidung entstehen, werden nicht ersetzt. Aus Sicherungsgründen bitten wir lange Hosen, feste Schuhe und langärmelige Hemden o.ä. zu tragen. Ebenfalls kann eine Kopfbedeckung sinnvoll sein.

Der verantwortliche Luftfahrzeugführer hat während des Starts, der Fahrt, der Landung sowie beim Auf- und Abrüsten die geeigneten Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und der Ordnung zu treffen. Alle beteiligten Personen haben den hierzu notwendigen Anordnungen Folge zu leisten. Desgleichen trifft er Entscheidungen über Start, Startplatz, Fahrthöhe, Fahrtdauer und Landeort.  Fotoapparate oder ähnliche Teile (z.B. Videokameras, Ferngläser) sind nicht versichert und dürfen nur in einem dafür geeigneten Behälter mitgenommen werden. Glas oder glasähnliche, spitze oder scharfe Gegenstände dürfen nicht mit an Bord gebracht werden. 

Die Haftung des Luftfrachtführers richtet sich nach dem Luftverkehrsgesetz. Die Ersatzpflicht des Luftfrachtführers nach §44 des Luftverkehrsgesetzes tritt nicht ein, wenn er beweist, dass er alle erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung des Schadens getroffen hat oder dass er diese Maßnahmen nicht treffen konnte.

Sämtliche Ballonteams verfügen nachweislich über eine Haftpflichtversicherung. Es steht jedem Mitfahrer frei, sich selbst auf eigene Kosten vor der Fahrt höher zu versichern. Schäden oder Ersatzansprüche sind dem Luftfrachtführer unverzüglich anzuzeigen und geltend zu machen. Hat bei der Entstehung des Schadens ein Verschulden des Verletzten mitgewirkt, so gilt §254 des BGB.

Erhobene Daten zur Kontaktaufnahme werden nach der Veranstaltung gelöscht.

Ballonmeeting Wilhelmshaven 2019